Im Zweifel für den Angeklagten, lateinisch in dubio pro reo, ist ein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass im Strafrecht die Schuld eines Angeklagten zweifelsfrei bewiesen sein muss. Bleiben nach Würdigung aller Beweise Zweifel an der Schuld bestehen, so ist der Angeklagte freizusprechen. Dieser Grundsatz ist ein wesentlicher Bestandteil des fairen Verfahrens und dient dem Schutz des Einzelnen vor ungerechtfertigter Verurteilung.
Kernaspekte:
Beweislast: Die Beweislast liegt bei der Anklage (Staatsanwaltschaft), die die Schuld des Angeklagten beweisen muss.
Zweifelsfreier Beweis: Die Schuld muss zweifelsfrei bewiesen sein. Bloße Wahrscheinlichkeiten oder Vermutungen reichen nicht aus.
Rechtsfolgen: Wenn Zweifel an der Schuld bestehen bleiben, muss das Gericht den Angeklagten freisprechen.
Geltungsbereich: Der Grundsatz gilt primär im Strafrecht, findet aber auch in anderen Rechtsgebieten Anwendung, wenn es um die Feststellung von Tatsachen geht, die für den Betroffenen nachteilige Folgen haben können.
Der Grundsatz in dubio pro reo ist ein Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips und der Unschuldsvermutung.
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